Allgemeine Verkaufsbedingungen
Der Firma Peram Handelsgesellschaft mbH
1.) Für mit uns abgeschlossene Verträge gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der umseitigen Bestätigung hat die Bestätigung Vorrang. Ergänzend gelten für nicht deutsche Vertragspartner die Regelungen der Incoterms mit Ausnahme der darin etwa enthaltenen Vereinbarungen über Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schiedsvereinbarungen. Einkaufs- / Verkaufsbedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir schriftlich bestätigen, derartige Bedingungen anzuerkennen.
2.) Für die Berechnung des Kaufpreises ist das Abgangsgewicht maßgeblich. Der Kaufpreis erhöht sich jeweils um die für das Geschäft vorgeschriebenen gesetzlichen Steuern und Abgaben einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche gegenüber dem Käufer an Dritte abzutreten. Der Kaufpreis ist netto Kasse zu bezahlen, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Ohne besondere Vereinbarungen beginnen Zahlungsfristen und Zahlungsziele mit dem Datum unserer Rechnung. Erfolgt die Lieferung vor der Rechnungsstellung, beginnt die Frist mit dem Tag der Lieferung. Hält der Käufer die Zahlungsfrist nicht ein, sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Bei Zahlungsrückständen sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. In einem solchen Fall können bei Dauerlieferungsverträgen vom Kunden Vorauszahlungen auf die noch zu erfüllenden Lieferungen verlangt werden.
3.) Die Höhe des Verzugszinses richtet sich nach § 288 BGB (8 % Punkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines höheren Verzugszinses ist uns bei entsprechendem Nachweis gestattet.
4.) Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Minder- bzw. Mehrlieferungen bis zu 10 % der vereinbarten Menge gelten als vertragsgemäß. Der jeweilige Minderpreis bzw. Mehrpreis ist zu berücksichtigen. Verzögert sich unsere Lieferung, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu gewähren. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. In Fällen, in denen unser Vorlieferant sich auf höhere Gewalt oder sonstige Umstände beruft, die ihn entschädigungslos leistungsfrei machen, sind wir gegenüber unserem Kunden ebenfalls von der Leistung befreit. Wir sind nicht verpflichtet, unseren Vorlieferanten gerichtlich auf Erfüllung in Anspruch zu nehmen. Die Leistungsfreiheit tritt für uns vielmehr ein, wenn der Vorlieferant trotz schriftlicher Mahnung die Erfüllung verweigert. Wir selbst sind im übrigen in folgenden Fällen, die als Fälle höherer Gewalt gelten, ohne weitere Verpflichtung von der Lieferung frei: Bei Streik, Aussperrung, durch die die Einhaltung der Lieferfristen verzögert wird; bei Betriebsstörungen aller Art / Störungen in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung; bei Störungen im Versand / Transport der Ware, es sei denn, uns, unseren Organen oder solchen Erfüllungsgehilfen, denen wir besondere Leistungsaufgaben übertragen haben, hätten die Störung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht; Ausbleiben richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferungen; sonstige Umstände, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. In diesen Fällen ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf der von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen die Erfüllung abzulehnen. Schadensersatzansprüche des Käufers jeglicher Art sind ausgeschlossen.
5.) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung der Ware vom jeweiligen Versandort bis zum Käufer trägt der Käufer. Das gleiche gilt für etwaige Gewichtsverluste während des Versandes. Gibt der Käufer nicht rechtzeitig an, wohin die Ware versandt werden soll, sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen zu bestimmen, an welche der uns bekannten Adressen des Käufers die Auslieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Versandart und den Versandweg selbst zu bestimmen. Sonderwünsche, insbesondere Luft- und/oder Expressgutversendungen müssen wir nur berücksichtigen, wenn der Käufer sich vorher verpflichtet, die Mehrkosten gegenüber der von uns sonst gewährleisteten Versandart zu bezahlen.
6.) Die Produktspezifikationen stellen keine Garantie dar, sondern eine bloße Beschreibung der Eigenschaften der Ware. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die von uns gelieferten Produkte frei von Schutzrechten einschließlich von Patentrechten Dritter sind. Beanstandungen wegen des Liefermaßes, Liefergewichtes und der Liefermenge sind spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich vom Käufer vorzubringen. Offensichtliche Mängel bzw. das Fehlen etwa zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware beim Käufer schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Eine Rüge wegen versteckter Mängel ist ausgeschlossen, wenn ein Zeitraum von 6 Wochen nach Anlieferung am Bestimmungsort verstrichen ist. Sind die vorgenannten Fristen für die Mängelbeanstandungen verstrichen, sind Ansprüche des Käufers wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Als versteckte Mängel gelten nur solche, die nicht durch Inaugenscheinnahme der Ware und/oder chemische und/oder Reinheitsuntersuchung festgestellt werden können. Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, innerhalb einer Frist von 8 Tagen wegen einer Rüge eine eigene Untersuchung der Ware vorzunehmen. Erhalten wir diese Gelegenheit nicht, entfallen ebenfalls jegliche Ansprüche des Käufers. Das gilt auch, wenn die gelieferte Ware durch den Käufer und/oder seinen Abnehmer oder Erfüllungsgehilfen be- oder verarbeitet wird, bevor uns Gelegenheit gegeben wurde, die Ware zu untersuchen.
7.) Vertragliche und/oder gesetzliche Haftungsansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf unserer Seite oder seitens unserer leitenden Organe vor. Gewährleistungsrechte im Falle der nicht vertragsgemäßen Erfüllung beschränken sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Minderung. Geraten wir mit unserer Verpflichtung, das Wahlrecht auszuüben, in Verzug, ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Frist zu setzen. Läuft diese Frist ergebnislos ab, hat er das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Gewährleistungsrechte sowie Ansprüche statt oder neben der Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht unsererseits durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Für den Fall, dass wir eine bestimmte Eigenschaft schriftlich bei Vertragsschluss zugesichert haben, gilt folgendes: Im Falle rechtzeitiger Rüge eines Mangels durch den Käufer sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Fehler kostenlos zu beseitigen oder eine kostenfreie Ersatzlieferung vorzunehmen. Ist die Fehlerbeseitigung / Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, ist der Ersatzanspruch des Käufers auf den unmittelbaren Schaden an der Ware beschränkt, d. h. den Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung. Ein Schadenersatzanspruch neben der Leistung (Mangelfolgeschadensersatzanspruch) besteht nicht. Die Höhe des Anspruches auf Schadenersatz statt der Leistung ist der Höhe nach durch die Leistung unserer Haftpflichtversicherung (Axa Colonia) beschränkt. Sämtliche Ansprüche, die der Käufer aufgrund der vertragsgegenständlichen Lieferung haben könnte, unterliegen einer Ausschlussfrist von 12 Monaten nach Ablieferung am Bestimmungsort. Diese Ausschlussfrist kann nur unterbrochen werden durch eine gerichtliche Geltendmachung der Rechte des Käufers. Dazu gehört auch ein selbständiges gerichtliches Beweisverfahren.
8.) Soweit aufgrund gesetzlicher Regelungen die Produkthaftpflicht ausgeschlossen werden kann, gilt dieser Ausschluss als vereinbart. In dem Rahmen, in dem ein Ausschluss nicht möglich ist, beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführer oder der leitenden Angestellten. In allen Fällen der gesetzlichen und sonstigen Produkthaftpflichtansprüche des Käufers beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach maximal auf den dem Käufer nachgewiesenen Produkthaftpflichtversicherungsbetrag.
9.) Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen und der Gefährdungshaftung, sowie zivilrechtliche Ansprüche jeder Art, die Strafcharakter haben, sind uns gegenüber ausgeschlossen.
10.) Aufrechnungen gegen fällige Forderungen durch den Käufer sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung gegen uns rechtskräftig feststeht oder von uns anerkannt wurde.
11.) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und/oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware getrennt zu lagern und zu kennzeichnen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer erfolgt für uns, woraus jedoch für uns keine Verpflichtungen entstehen. Im Falle der Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderer Ware oder in dem Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen Waren umbildet, erlangen wir an der entstandenen neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren. Die neue Ware ist vereinbarungsgemäß Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Eine Veräußerung, Verarbeitung, Vermischung u.s.w. der Vorbehaltsware ist dem Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Sonstige Verfügungen, insbesondere Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen der Vorbehaltsware sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Sämtliche Forderungen des Käufers, die dieser bezüglich der Vorbehaltsware aus deren Weiterveräußerung / sonstigen Rechtsgründen gegen Dritte hat, tritt der Käufer mit Abschluss des Vortrages im voraus in voller Höhe an uns ab. Soweit Miteigentum betroffen ist, betrifft die Abtretung nur den unseren Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil. Ein Weiterverkauf / die Weiterverfügung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung gestattet. Der Käufer ist berechtigt, eine Rückabtretung in entsprechendem Umfang zu beanspruchen, sofern die uns auf diese Weise gewährten Sicherheitsabtretungen und/oder Sicherheiten wertgemäß unsere Forderungen gegen den Käufer um mehr als 20 % übersteigen. Dabei haben wir das Wahlrecht, welche der von uns abgetretenen Forderungen / Rechte wir freigeben.
12.) Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Hamburg. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg. Dies gilt auch für Wechsel- / Scheckprozesse. Wir sind jedoch berechtigt, Klagen am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen und den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Soweit in Fällen des Überseegeschäftes auf die Incoterms oder vergleichbare Bedingungen anderer Art in Konossementen und/oder sonstigen Dokumenten Bezug genommen wird, haben unsere Verkaufsbedingungen den Vorrang. Das gilt auch bezüglich des Gerichtsstandes und des anwendbaren Rechts.